Anerkennung von Eignungsprüfungen auswärtiger wissenschaftlicher Hochschulen
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der wissenschaftlichen Hochschulen, deren sportpraktische Eignungsprüfung vom Institut für Sportwissenschaft anerkannt wird.Bestandene Eignungsprüfungen der nachfolgenden wissenschaftlichen Hochschulen - nicht älter als 2 Jahre - werden anerkannt:
• Rheinlandpfälzische Universitäten (Kaiserslautern, Koblenz, Landau)
• Alle bayerischen Universitäten
• DSHS Köln
• Ruhr-Universität Bochum
• Universität Leipzig
• Universität Potsdam
Diese Liste wird jährlich aktualisiert und veröffentlicht!
Der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Eignungstests an einem der vorgenannten auswärtigen Hochschulstandorte findet nur dann Anerkennung, wenn er tatsächlich an der den Nachweis ausstellenden Hochschule durchgeführt wurde. Hierzu ist das Prüfungsprotokoll, ebenfalls wie der Nachweis amtlich beglaubigt, letzterem beizufügen.
Eignungstests auswärtiger Hochschulstandorte, die auf Ersatzleistungen jedweder Art basieren, finden grundsätzlich keine Anerkennung. Bei Vorliegen einer amtlich dokumentierten körperlichen Behinderung (vgl. § 8 der Eignungsprüfungsordnung) findet hier vor Ort eine jeweilige Einzelprüfung des Falles statt. Der von uns zugesandte Anerkennungsbescheid muss den Bewerbungsunterlagen beim Studierendensekretariat der Uni Mainz beigefügt werden (Bewerbungsfristen sind einzuhalten).
Institut für Sportwissenschaft, Albert-Schweitzerstr. 22, 55128 Mainz
Ansprechpartner für die Anerkennung von Eignungsprüfungen, die an einer anderen Hochschule abgelegt wurden, ist Akadem. Oberrat Friedhelm Aust.
Seine Sprechzeiten sind dienstags von 14-15 Uhr in der Grossen (Leichtathletik-) Halle, Nähe Dahlheimer Weg. Dort am Eingang rechts halten und Herr Austs Arbeitszimmer ist die 3. Tür rechts.
Albert-Schweitzer-Straße 22, 55099 Mainz,
Tel.: +49 6131 39-23581, Fax 06131- 39-23525,
E-mail: sekretariat.sport@uni-mainz.de
1. März 2012, Jo Vogl, i.A. F. Aust